Apostillen- und Legalisationsservice
Ich biete einen spezialisierten Service für die Einholung von Apostillen und Legalisationen für in Deutschland ausgestellte öffentliche Urkunden an, die im Ausland verwendet werden sollen. Dieser Service ist exklusiv für Kunden verfügbar, die ihre deutschen Dokumente international nutzen möchten.
Für Urkunden, die im Ausland anerkannt werden sollen, ist häufig eine Überbeglaubigung erforderlich. Dies geschieht durch die Apostille oder Legalisation, wobei die Authentizität von Unterschrift, Stempel und der ausstellenden Behörde bestätigt wird. Das erforderliche Verfahren, Apostille oder Legalisation, hängt vom Bestimmungsland ab. Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören, benötigen eine Apostille, während andere Staaten eine zweistufige Legalisation verlangen.
Ich übernehme alle erforderlichen Schritte für die Apostillierung oder Legalisation Ihrer Dokumente, um deren internationale Rechtsgültigkeit sicherzustellen. Zu den häufig bearbeiteten Dokumenten gehören Personenstandsurkunden, Gerichtsentscheidungen, notarielle Dokumente und weitere offizielle Dokumente.
Ablauf des Apostillen- und Legalisationsservice:
- Senden Sie mir eine digitale Kopie Ihrer Urkunde per E-Mail und teilen Sie das Verwendungsland mit.
- Ich erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot, auch für beglaubigte Spanisch-Übersetzungen.
- Nach Ihrer Zustimmung senden Sie mir das Originaldokument per Post.
- Ich kümmere mich um die Apostille oder Legalisation und ggf. die Übersetzung.
- Sie erhalten die fertigen Dokumente per Post zurück.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Originaldokumente erst nach Angebotsannahme zusenden sollten, um unnötige Versandkosten zu vermeiden. Außerdem kann der Legalisations- oder Apostillierungsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen.
Preise für Apostillen- und Legalisationsservice:
Die Kosten variieren je nach Dokumententyp und zusätzlichen Dienstleistungen wie Übersetzungen. Für ein genaues Angebot senden Sie mir bitte Ihre Urkunden per E-Mail.
Länderliste für Apostille und Legalisation:
Für spanisch- und katalanischsprachige Länder wie Andorra, Argentinien und Spanien ist nur eine Apostille erforderlich. In der Dominikanischen Republik und Kuba ist hingegen eine Legalisation nötig.
Innerhalb der EU sind viele öffentliche Urkunden von der Überbeglaubigung befreit gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191.
Möchten Sie diesen Service in Anspruch nehmen? Schicken Sie mir zunächst einen Scan Ihrer Urkunde per E-Mail. Nach Prüfung Ihrer Anfrage sende ich Ihnen ein Festpreisangebot zu. Senden Sie mir anschließend die Originale zur Bearbeitung. Die fertigen, überbeglaubigten Dokumente erhalten Sie sicher und bequem per Post.