Beglaubigte Übersetzungen zwischen Spanisch, Katalanisch und Deutsch in alle Richtungen.
Ich biete beglaubigte Übersetzungen in den Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch, Katalanisch-Deutsch und Deutsch-Spanisch in alle Richtungen an. Diese Dienstleistungen umfassen:
- Urkunden (Geburts-, Heiratsurkunden etc.)
- Zeugnisse (Universitätsdiplome, Facharbeiterzertifikate, Arbeitszeugnisse etc.)
- Gutachten (Immobilienbewertungen etc.)
- Bescheinigungen (Meldebescheinigungen, polizeiliche Führungszeugnisse etc.)
- Notarielle Urkunden (Eheverträge, Gründungsurkunden etc.)
- Führerscheine
- Gerichtsurteile (Scheidungsurteile etc.)
- Verträge (Immobilienkaufverträge, Gesellschaftsverträge etc.)
Anfrage und Bestellung Ihrer beglaubigten Übersetzung
Folgen Sie bitte diesen Schritten:
- Senden Sie das Dokument per E-Mail und geben Sie den Verwendungszweck und das gewünschte Lieferdatum an.
- Erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
- Bestätigen Sie den Auftrag und teilen Sie die Liefer- und Rechnungsadresse mit.
- Erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb der angegebenen Frist per Post oder als elektronisch signiertes PDF.
- Begleichen Sie die Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist.
Festpreise für beglaubigte Übersetzungen
Trotz der nach Zeilen berechneten Justizvergütung biete ich beglaubigte Übersetzungen immer zum Festpreis an. Für ein genaues Angebot senden Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail.
Digitale Übersetzungsdokumente
Ein hochwertiger Scan Ihres Dokuments per E-Mail ist ausreichend. Ich füge immer eine Kopie des Originaldokuments der beglaubigten Übersetzung bei. Die Übersetzung kann ich Ihnen als priorisierten Brief.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten Übersetzer angefertigte Übersetzungen, die mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen werden. Sie sind erforderlich, wenn eine einfache Übersetzung nicht ausreicht. Diese Übersetzungen sind „amtlich“ oder „offiziell“, obwohl sie eigentlich als „bestätigt“ gelten.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Die Bezeichnungen und Voraussetzungen für Übersetzer variieren je nach Bundesland. Ich bin in Nordrhein-Westfalen für Spanisch und Katalanisch allgemein beeidigt und öffentlich bestellt.
Beglaubigte Kopien der bestätigten Übersetzungen
Eine beglaubigte Kopie der bestätigten Übersetzung ist auf Anfrage erhältlich.
Verwendung deutscher Urkunden im Ausland
Für die Verwendung deutscher Dokumente im Ausland sind oft eine Legalisation oder Apostille sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Ich biete Unterstützung bei diesen Formalitäten an, um Ihnen die Dokumente fertig beglaubigt zu liefern.
Kontaktieren Sie mich per E-Mail mit Ihren Dokumenten. Ich unterstütze Sie gern und besorge alle notwendigen Beglaubigungen und Apostillen. Schreiben Sie an info@lafarga.de.